Wie geht man gegen gefälschte Hotelbewertungen vor, ohne einen Anwalt einzuschalten?

Pressemeldung der Firma CA Customer Alliance GmbH

Dass Bewertungen eines Hotels leicht gefälscht werden können, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Doch wenn diese Bewertungen den Durchschnitt herunterziehen und die Gäste vor Schreck ausbleiben, ist Handlung gefragt.

Viele Hoteliers kämpfen darum, gefälschte Bewertungen löschen zu lassen und stoßen dabei leider selten auf Verständnis seitens der Portale. Die Hoteliers fühlen sich oft machtlos und schalten immer häufiger einen Anwalt ein, um gegen die gefälschten Bewertungen vorzugehen.

Haben auch Sie bereits mit dem Gedanken gespielt, einen Anwalt einzuschalten?

Sicherlich ist Ihnen dann bewusst, dass dieser Schritt viel Zeit und Geld kostet. Doch um den Bewertungen entgegenzuwirken, ist ein Anwalt nicht immer notwendig.

Customer Alliance beschäftigt sich mit dem Management von Gästebewertungen und hilft Ihnen, mit Bewertungen richtig umzugehen und diese strategisch einzusetzen.

Natürlich kommt dort auch öfter das Thema Umgang von Fälschungen zur Sprache.

Informieren Sie sich mit Hilfe des neuesten Blogposts, welche Möglichkeiten existieren, gegen gefälschte Bewertungen vorzugehen.

Warum ein Anwalt nicht zwingend für gefälschte Hotelbewertungen notwendig ist.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CA Customer Alliance GmbH
Ullsteinstr. 118, Turm B
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 76289000
Telefax: +49 (30) 521070230
http://www.customer-alliance.com

Ansprechpartner:
Nora Köstler
Senior Content & Marketing Manager
+49 (30) 7628900-17



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.