UKCA für Baumaschinen und Gartengeräte
TÜV SÜD ist eine der ersten Prüforganisationen, die den Arbeits- und Lärmschutz von Baumaschinen und Gartengeräten für den britischen Markt zertifizieren dürfen. Mit dem Brexit ändern sich in England, Schottland und Wales die Vorgaben für das Inverkehrbringen. Nun ist eine UKCA-Kennzeichnung statt der bisherigen CE-Kennzeichnung verpflichtend.
Ab 1. Januar 2023 können in Großbritannien nur noch Produkte mit UKCA-Kennzeichnung (UKCA = UK Conformity Assessed) in Verkehr gebracht werden. Das gilt auch für bereits CE-zertifizierte Produkte. Ausgenommen sind nur wenige Produkte, für die eine erneute Fristverlängerung gewährt wurde. Der UK Accreditation Service hat TÜV SÜD als einen der ersten Approved Bodys zugelassen, um Baumaschinen und Gartengeräte nach UKCA zu zertifizieren. Bisherige Rechtsvorschriften für den Arbeits- und Lärmschutz wie die Outdoor-Richtlinie 2000 /14/EG verlieren in Großbritannien ihre Gültigkeit.
Geräte und Maschinen, die im Freien eingesetzt werden, müssen künftig gemäß der Noise Emission in the Environment by Equipment for Use Outdoors Regulations 2001 zertifiziert werden. So unterliegen beispielsweise Bau- und Nutzfahrzeuge in Großbritannien besonderen Lärmschutz-Vorschriften. TÜV SÜD unterstützt Hersteller und Inverkehrbringer mit Prüfleistungen, Konformitätsbewertungen und Rezertifizierungen. „Wir nehmen nicht nur schalltechnische Untersuchungen vor, gleichen Grenzwerte ab und ermitteln umweltbelastende Geräuschemissionen, sondern wir kennen aus langjähriger Praxis auch die Anforderungen vor Ort“, sagt Marc Goetzke, Dipl.-Ing. für Schall- und Schwingungsmessungen bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH.
Aktuelle Informationen zur UKCA-Kennzeichnung gibt es per E-Mail: UKCA@tuvsud.com oder unter https://www.gov.uk/…
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Weiterführende Links
- Originalmeldung von TÜV SÜD AG
- Alle Meldungen von TÜV SÜD AG
- [PDF] Pressemitteilung: TÜV SÜD als Lärmschutz-Zertifizierer für den britischen Markt ganz vorne dabei
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